München abends unter rotem Abendsonnenschein

Münchenpass für mehr geringe Einkommen

Die Stadt wird die Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen ab dem 1. April 2024 anheben. Vorbehaltlich der Zustimmung des Sozialausschusses wird dann für einen Ein-Personen-Haushalt eine Grenze von 1800 Euro gelten.

Für Mehr-Personen-Haushalte steigt sie entsprechend, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren liegt sie beispielsweise bei 3750 Euro.

Personen aus Haushalten, die unter diesen Grenzen liegen, können Leistungen wie den Münchenpass mit der Isar Card S, den kommunalen Stromkostenzuschuss, diverse Angebote für Kinder und Jugendliche oder den sozialen Mittagstisch in den Alten- und Servicezentren u.v.m. in Anspruch nehmen.

Ab sofort kann der München-Pass auch online unter www.muenchen.de/muenchen-pass beantragt werden. Zudem gilt ab 13. März der München-Pass auch als Grundlage für eine Ermäßigung bei den Gebühren für nichtstädtische Kindertageseinrichtungen. Informationen dazu werden rechtzeitig veröffentlicht.

Bürgerinnen und Bürger, die einen München-Pass online beantragen möchten, erhalten unter www.muenchen.de/muenchen-pass weitere Informationen. In den Online-Antrag werden die persönlichen Daten eingegeben und erforderliche Unterlagen, zum Beispiel Ausweis, Einkommens- und Vermögensnachweise, hochgeladen. Der Antrag geht an das zuständige Sozialbürgerhaus beziehungsweise das Amt für Wohnen und Migration. Die richtige Stelle ist automatisch aufgrund der persönlichen Daten hinterlegt.

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basisfinden

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